
1. Auflage
von Günter Esser, Anne Wyschkon, Katja Ballaschk
Der Geltungsbereich des Verfahrens erstreckt sich auf die Klassen eins bis fünf.
Ziel der BUEGA ist es, im Grundschulalter relevante Teilleistungsstörungen sowie Aufmerksamkeitsstörungen ökonomisch zu erfassen. Folgende Leistungsbereiche werden geprüft: verbale Intelligenz, nonverbale Intelligenz, expressive Sprache, Lesen, Rechtschreibung, Rechnen und Aufmerksamkeit. Aus den Testergebnissen wird ein Gesamtwert gebildet, der aufgrund seiner hohen Korrelation mit Schulleistungen für die Schullaufbahnberatung herangezogen werden kann.
Die internen Konsistenzen der einzelnen Untertests sind als sehr gut bis ausreichend einzuschätzen.
Es werden Ergebnisse zur internen kriteriumsbezogenen Validität, zur Korrelation mit Lehrerurteilen sowie zur Konstruktvalidität dargestellt. Insgesamt fielen diese zufriedenstellend bis sehr zufriedenstellend aus.
An der Normierung nahmen insgesamt 2.321 Schüler teil. Sie erfolgte an einer für die Bundesrepublik repräsentativen Stichprobe, und eine gute Differenzierung im unteren und oberen Leistungsbereich ist möglich. Ein großer Vorteil dieses Verfahrens zur Erfassung von umschriebenen Entwicklungsstörungen besteht darin, dass alle Teilleistungen an der gleichen Stichprobe normiert wurden, so dass Diskrepanzen zwischen den Teilleistungen nicht durch stichprobenbedingte Unterschiede verzerrt oder verwischt werden.
Die Durchführung dieses Individualtests beansprucht in Abhängigkeit vom Alter sowie der Leistungsfähigkeit des Kindes zwischen 40 und 60 Minuten.
In Anwendung seit 2008.
2008
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