Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Bereichs Testzentrale für die Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG

- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer -

§ 1 Geltungsbereich – Allgemeine Bestimmungen

(1) Es gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für die Geschäftsbeziehung zwischen der Hogrefe Verlag GmbH & Co. KG im Bereich Testzentrale (nachfolgend: Testzentrale) und dem Kunden, der Unternehmer ist.

Die AGB gelten sowohl für den konventionellen Versandhandel durch Katalog als auch für den Internetversandhandel, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Diese AGB gelten wiederum ausschließlich gegenüber Unternehmern (nachfolgend: Kunden), wobei als Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Person in Gesellschaft anzusehen ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(2) Abweichenden, widersprechenden und ergänzenden AGB des Kunden wird hiermit widersprochen. Die Geschäftsbedingungen der Testzentrale gelten auch dann, wenn die Testzentrale in Kenntnis widersprechender, abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos an ihn erbringt.

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Testzentrale.

§ 2 Angebot – Vertragsschluss

a) Katalog

(1) Die Darstellung im Sortiment der Testzentrale stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar. Erst die Bestellung des Kunden, insbesondere per Fax, E-Mail oder Telefon, stellt ein verbindliches Angebot an die Testzentrale zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

(2) Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt an den Kunden versendet wird oder/und der Versand mittels einer Versandbestätigung bestätigt wird. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

b) Webshop

(1) Die Präsentation unserer Waren im Onlineshop stellt kein bindendes Angebot unsererseits dar.

Erst die Bestellung einer Ware durch Sie als Kunden stellt ein bindendes Angebot nach § 145 BGB dar.

(2) Der Bestellweg beim Kauf unserer Waren ergibt sich aus folgenden Schritten, nachdem der Kunde die gewünschte Ware in den Warenkorb gelegt hat:

  • Prüfung der Angaben im Warenkorb „Zur Kasse“
  • Anmeldung: Login/Registrierung Kundenkonto „Anmelden“/„Zur Registrierung
  • Auswahl der Liefer- und Rechnungsadresse/Eingabe persönlicher Daten „Weiter“
  • Auswahl der Versandart/Anzeige der Versandkosten und Auswahl der Zahlungsmethode „Weiter“
  • Überprüfung aller Daten in der Bestellübersicht „Weiter“
  • Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „Jetzt kostenpflichtig bestellen“
  • Automatische Bestellbestätigung online und per E-Mail
  • Auftragsbestätigung/Warenlieferung (= Vertragsschluss)

(3) Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden seiner Bestellung durch Betätigen des „Zurück“-Buttons des von ihm verwendeten Internet Browsers nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Seite gelangen, auf der seine Angaben erfasst wurden und diese Eingabefehler berichtigen bzw. durch Verlassen des Bestellvorgangs oder Schließen des Internet Browsers den Bestellvorgang abbrechen.

(4) Nach Abgabe des Kaufangebots wird der Empfang Ihrer Bestellung bestätigt. Ein Vertrag kommt mit dieser noch nicht zustande.

(5) Wenn wir Ihr Angebot annehmen, versenden wir die bestellte Ware an die angegebene Lieferadresse (= Annahme im Sinne des BGB). Wir speichern den vollständigen Vertragstext. Der Vertragstext ist für Sie bei einem Kauf ohne Registrierung nicht online abrufbar. Als registrierter Kunde können Sie den Vertragstext bei Ihren Bestellungen in Ihrem Kundenkonto einsehen.

§ 3 Preise

(1) Die im Katalog / Internet genannten Preise verstehen sich als Euro-Preise. Die Preise verstehen sich je nach Auswahl inklusive oder exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Es fallen zusätzlich Versandkosten gemäß den aktuellen Tarifen der DHL / Deutschen Post AG an. Versandkosten werden ab Lager berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) In Einzelfällen behalten wir uns vor, die Ware erst nach einer Anzahlung bis zur Höhe des vollen Auftragswertes auszuliefern. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, mit denen der Verlag noch nicht im Geschäftsverkehr steht oder bei denen sich zum Zeitpunkt des Auftragseingangs offene Rechnungen bereits im Mahnlauf befinden. Diese Vorgehensweise werden wir rechtzeitig im Voraus dem Kunden bekannt geben und mit ihm abstimmen.

(2) Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung grundsätzlich auf Rechnung.

Wird in offener Rechnung geliefert, ist der Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und ist ohne Abzug und spesenfrei auf das Konto der Testzentrale zu bezahlen, sofern nichts anderes auf der Rechnung angegeben ist.

(3) Der Kunde kommt, ohne dass es einer Mahnung bedarf, mit Ablauf der Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Zahlungsverzug.

(4) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich neun Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu zahlen, soweit die Testzentrale nicht einen höheren Schaden nachzuweisen in der Lage ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

(5) Porto- oder Versandkostenabzüge sind unzulässig. Spesenfreie Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an die Testzentrale auf eines der angegebenen Konten erfolgen.

(6) Wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, eine Überschuldung vorliegt oder das Insolvenzverfahren beantragt wird, so wird die Gesamtforderung der Testzentrale sofort fällig. Die Testzentrale ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten.

(7) Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn die Testzentrale innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann. Zahlungen können nach Wahl der Testzentrale auch auf andere noch offenstehende Forderungen verrechnet werden.

(8) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind, es sei denn, der Anspruch des Kunden beruht auf einer im Gegenseitigkeitsverhältnis bestehenden Leistung.

(9) Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht aus § 369 HGB ist ausgeschlossen.

Die Testzentrale ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft - abzuwenden.

(10) Außerhalb des Internetversandhandels sind Preis- und Leistungsangaben sowie sonstige Erklärungen oder Zusicherungen für die Testzentrale nur dann verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich abgegeben oder bestätigt worden sind.

§ 5 Lieferbedingungen

(1) Teillieferungen sind zulässig, wobei dann jeweils die Versandkosten gemäß den aktuellen Tarifen der DHL / Deutschen Post AG anfallen.

(2) Die Testzentrale ist dann nicht zur unverzüglichen Lieferung verpflichtet, wenn sie auf einen bestimmten Angebotszeitraum oder eine Lieferfrist hingewiesen hat. Außerhalb des Internetversandhandels sind Angaben über die Lieferfrist unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde und die Lieferung nicht später als 6 Wochen nach Bestellung erfolgt.

(3) Falls die Testzentrale ohne eigenes Verschulden zur rechtzeitigen Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil Dritte (Zulieferer etc.) ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Testzentrale nicht erfüllen, ist die Testzentrale dem Kunden gegenüber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware geht mit deren Absendung durch die Testzentrale bzw. mit Übergabe der Ware an eine Transportperson auf den Kunden über.

§ 7 Gewährleistung

(1) Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften des BGB.

(2) Offensichtliche Mängel wie Material- oder Herstellungsfehler sind innerhalb einer Frist von 1 Woche, gerechnet ab Lieferung, gegenüber der Testzentrale anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb dieser Frist, erlöschen die Sachmängelrechte. Das gilt nicht, wenn die Testzentrale den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Bei dieser Anzeige muss das Datum sowie die Art der Warenlieferung angegeben werden und die Faktur beigefügt sein.

(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der Testzentrale unverzüglich Anzeige zu machen.

Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten für den kaufmännischen Bereich die §§ 377 ff. HGB.

(4) Die Sachmängelansprüche sind nach Wahl der Testzentrale auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen der gewählten Art der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl entweder die Vergütung herabzusetzen (mindern) oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen auf Kosten der Testzentrale an sie zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB zu erfolgen. Die Testzentrale behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen.

(6) Die Gewährleistungsfrist für Mängel der Sache beträgt ein Jahr. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

§ 8 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung der Testzentrale ist für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) und Ersatz von Verzögerungsschäden (§286 BGB). Insoweit haftet die Testzentrale für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Testzentrale.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

(4) Sofern die Testzentrale fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die ausgelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, Eigentum der Testzentrale. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist nicht zulässig.

(2) Der Kunde tritt für den Fall der - im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zulässigen - Weiterveräußerung der Vorbehaltsware der Testzentrale schon jetzt bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen des Verlages die ihm aus dem Weiterverkauf oder der Vermietung entstehenden künftigen Forderungen gegen seinen Kunden sicherheitshalber ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf.

Die Abtretung erstreckt sich dabei auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinem Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert oder vermietet, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde dem Lieferer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung bzw. des Gesamtmietzinses ab, der dem von der Testzentrale in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Vermietung befugt. Er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z.B. durch Abtretung, zu verfügen. Auf Verlangen der Testzentrale hat der Kunde die Abtretung bekannt zu geben und der Testzentrale die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Kunden erforderlichen Unterlagen, z.B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Kunde die Testzentrale unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten einer Intervention des Verwenders zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

(4) Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, liegt eine Überschuldung oder eine Einstellung der Zahlung vor oder aber ist Vergleichs- oder Insolvenzantrag gestellt, so ist die Testzentrale berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort an sich zu nehmen. Ebenso kann sie die weiteren Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sofort geltend machen. Das gleiche gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden. Der Kunde gewährt der Testzentrale oder deren Beauftragten während der Geschäftsstunden für diesen Fall Zutritt zu seinen sämtlichen Geschäftsräumen.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherung die Ansprüche der Testzentrale gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so ist die Testzentrale auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihr zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

§ 10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber dem Verwender oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 11 Zusatzbestimmungen

(1) Testmaterial ist nur fest ohne ein Rückgaberecht des Kunden lieferbar. Rücksendungen, die nicht von der Testzentrale genehmigt wurden, gehen unfrei an den Kunden zurück. Genehmigte Rücksendungen werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15% des ursprünglich vereinbarten Preises gutgeschrieben. Wenn der Katalogtext als Entscheidungshilfe nicht ausreicht, kann das Manual des Verfahrens für vier Wochen unverbindlich zur Ansicht bestellt werden.

(2) Bei Bestellung von Tests, die die Testzentrale ausschließlich für einen beruflich qualifizierten Personenkreis ausliefern darf, wird der Kunde gebeten, seinen Namen und seinen Beruf anzugeben, damit die Testzentrale in die Lage versetzt wird zu prüfen, ob an den Kunden eine Auslieferung erfolgen darf. Für diesen Personenkreis gelten fernabsatzrechtliche Bestimmungen und das Widerrufsrecht nicht.

§ 12 Datenschutz

Im Rahmen der Geschäftsabwicklung verarbeitet und speichert die Testzentrale personenbezogene Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO mittels einer EDV-Anlage. Von der Verarbeitung betroffene Kategorien personenbezogener Daten sind: Stammdaten (z.B. Firma, ggf. Ansprechpartner, Adresse), Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungs- und Verzugsinformationen.

Personenbezogenen Daten werde so lange gespeichert bis der Zweck erfüllt wurde, zu dem die Daten erhoben wurden und sie nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Die Testzentrale behält sich das Recht vor, personenbezogene Daten, soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist, Dritten zu übermitteln. In keinem Fall werden wir solche Daten darüber hinaus außerhalb unseres Unternehmens verwenden, verkaufen oder anderweitig Dritten übermitteln.

Zur Vermeidung von Forderungsausfällen bei Dritten oder der Testzentrale dürfen personenbezogene Daten unter Beachtung der einschlägigen Regelungen an Auskunfteien übermittelt werden, z.B. zur Erhebung von Wahrscheinlichkeitswerten für einen Forderungsausfall oder zur Übermittlung unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Forderungen, mit denen sich der Kunde in Verzug befindet.

Weitere allgemeine Informationen wie die Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten sowie die Betroffenenrechte entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Website der Testzentrale

§ 13 Erfüllungsort - Gerichtsstand

(1) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist Göttingen Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Kunde ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so erfasst die Unwirksamkeit die gesamte Bestimmung. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten dann die gesetzlichen Vorschriften. Von dieser Unwirksamkeit bleiben andere Bedingungen, sofern sie von der unwirksamen Bestimmung teilbar sind, unberührt, diese bleiben also wirksam.

Sollte sich eine Bestimmung als unwirksam herausstellen, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.