DeutschSchule und Entwicklung

Richtig testen bei Klassenwiederholung und Rückstufung

Von Dr. Anne Wyschkon.

Immer wieder stehen Diagnostiker*innen vor einem Problem, wenn Kinder nach einer Klassenwiederholung oder Rückstufung getestet werden müssen. Mit welcher Normgruppe sollen diese Kinder verglichen werden? Gilt die aktuelle Klassenstufe? Oder soll lieber die höchste erreichte Klassenstufe als Maßstab genutzt werden?

Junge schreibt im Klassenzimmer, welche Normen gelten bei Klassenwiederholung?

Fallbeispiel Mia (Klassenwiederholung)

Mia, ein aufgewecktes, vielseitig interessiertes Mädchen, habe bereits im Laufe der 1. Klasse deutliche Schwierigkeiten gezeigt, das Lesen und Rechtschreiben im gleichen Tempo zu erlernen wie ihre Klassenkamerad*innen. Häusliches Üben sei oft mit Tränen von Mia und Verzweiflung bei ihren Eltern beendet worden. Das Gefühl, den Anforderungen nicht zu genügen, habe sich bis zum Ende der 1. Klasse auch auf den Mathematikunterreicht übertragen, in dem sie anfangs gut mitgekommen sei. Wenn sie in der Schule eine Aufgabe nicht auf Anhieb verstehe, ziehe sich Mia zurück und versuche gar nicht mehr, diese zu lösen. Am Ende der 2. Klasse befürworteten die Klassenlehrerin und die Eltern deshalb eine Klassenwiederholung, um das Mädchen zu entlasten. Mia befindet sich aktuell am Beginn der 2. Klasse und wird in der schulpsychologischen Beratungsstelle vorgestellt. Ihre intellektuellen Fähigkeiten sowie ihre Kompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen sollen überprüft und Förderempfehlungen gegeben werden.


Fallbeispiel Moritz (Rückstufung)

Moritz gehe in eine sogenannte Flexklasse, in der Kinder des ersten und zweiten Jahrganges zusammen unterrichtet werden. Im zweiten Halbjahr der 1. Klasse seien deutliche Schwierigkeiten des Jungen im Rechnen aufgefallen. Er sei hier viel langsamer als seine Klassenkamerad*innen, könne Grundaufgaben nicht aus dem Gedächtnis abrufen und zähle daher oft an seinen Fingern ab. Häufig verwechsele er auch die Rechenoperationen Plus und Minus. Im Fach Deutsch habe er deutlich weniger Schwierigkeiten, in seiner Klasse sei er gut integriert. Wenn Moritz im Unterricht nicht mitkomme, renne er zum Teil wütend aus dem Klassenzimmer. Oft spiele er in solchen Situationen auch den Klassenclown. Seine Eltern und die Lehrerin entschieden deshalb, Moritz nach Vollendung des ersten Halbjahres der 2. Klasse in die 1. Klasse zurückzustufen. So habe er in seiner Flexklasse bleiben können und sei lediglich in den sogenannten Teilungsstunden bei den Erstklässlern beschult worden. Die Verhaltensauffälligkeiten hätten sich seitdem deutlich reduziert. Am Ende des aktuellen Schuljahres (Beschulung nach dem Lehrplan am Ende der Klasse 1) soll Moritz vom Schulpsychologen eine allgemeine Intelligenz- und Schulleistungsdiagnostik erhalten, um ihn möglichst optimal fördern zu können

Für Kompetenzen wie Intelligenz, Konzentration, Motorik und Sprache werden im Regelfall Altersnormen herangezogen. Beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen hängen die Fähigkeiten des Kindes aber weniger vom Alter, sondern v. a. von der Beschulung ab. In den Manualen solcher Tests werden daher zu Recht meist Klassenstufennormen angegeben.

Die Diagnosekriterien der ICD-10 (Remschmidt, Schmidt & Poustka, 2017) sehen für die Diagnostik von Umschriebenen Entwicklungsstörungen der schulischen Fertigkeiten (F81) neben dem Ausschluss von mangelndem Unterricht, Minderbegabung und körperlichen Einschränkungen (z. B. Seh- und Hörbehinderungen) vor, dass das Kind in seinen schriftsprachlichen bzw. rechnerischen Fertigkeiten deutlich hinter dem erwarteten Niveau für seine Klassenstufe und seine Intelligenz zurückbleibt.

Welche Normen sollen zur Messung der Lese-, Rechtschreib- und Rechenleistung herangezogen werden?

Mia wird aktuell nach dem Lehrplan vom Anfang der 2. Klasse unterrichtet, hat aber schon Unterricht am Ende der 2. Klasse erhalten. Moritz wurde zuletzt nach dem Lehrplan am Ende der 1. Klasse beschult, hat jedoch schon das erste Halbjahr der 2. Klasse besucht. Beim Rechtschreiben und Rechnen werden in Abhängigkeit von der Klassenstufe neue Regeln bzw. Algorithmen gelernt. Das wiederholende Kind hat also zu Beginn des zu wiederholenden Schuljahres (zumindest theoretisch) bereits mehr Regeln und Algorithmen erworben als seine Klassenkamerad*innen und verfügt zudem über ein Jahr mehr Leseerfahrung.

Viele Testverfahren zum Lesen, Rechtschreiben und Rechnen lassen die Anwender*innen mit der Frage allein, welche Normen im Falle von Klassenwiederholungen und Rückstellungen angewendet werden sollen. Dafür kommen prinzipiell die Normtabellen der aktuellen Klassenstufe oder jene von bereits durchlaufenen höheren Klassenstufen in Betracht. Unabhängig davon, wie die Entscheidung ausfällt, entsteht bei der Messung ein Fehler in der einen oder anderen Richtung:
 

Variante 1: Klassenwiederholung ignorieren

Für Mia hieße das, bezüglich des Lesens, Rechtschreibens und Rechnens die Normen vom Beginn der 2. Klasse zu verwenden, für Moritz jene vom Ende der 1. Klasse. Diese Normen sind für das in Frage stehende Kind zu „weich“, weil ihm durch die Klassenwiederholung bereits mehr Stoff vermittelt wurde als seinen Klassenkamerad*innen. Die Kinder schneiden im Ergebnis also eher „zu gut“ ab.
 

Variante 2: Testen auf dem höchsten Niveau, auf dem bereits beschult wurde

Für Mia hieße das, die Normen vom Ende der 2. Klasse anzuwenden, für Moritz jene vom Ende des ersten Halbjahres der 2. Klasse. Problematisch ist hierbei, dass das Kind zwar den weitergehenden Stoff schon behandelt hat, in der Schule allerdings gerade auf einem niedrigeren Niveau übt: Die Normen sind also (gemessen am aktuellen Übungsstand) für dieses Kind etwas strenger als für solche, die sich aktuell tatsächlich im betreffenden Zeitfenster des Schuljahres befinden.

 

Variante 2 kann Teilleistungsstörungen eher aufdecken

Da Klassenwiederholungen bzw. Rückstufungen innerhalb des Schuljahres im Regelfall aufgrund von ernsthaften Defiziten im Lesen, Rechtschreiben und/oder Rechnen erfolgen, führt die Anwendung der „strengeren“ Normen in Variante 2 dazu, dass man die bei Mia vermutlich vorliegende Lese- und Rechtschreibstörung und die bei Moritz ggfs. vorhandene Rechenstörung mit höherer Wahrscheinlichkeit nachweisen kann (wenn es sich nicht um ein allgemeines Intelligenzdefizit handelt). Im Sinne der Aufdeckung von gegebenenfalls vorhandenen Teilleistungsstörungen der schulischen Fertigkeiten wird daher die Anwendung der Variante 2 (höchste Klassenstufe und höchstes Halbjahr, das bereits vollständig durchlaufen wurde) empfohlen (vgl. auch BUEGA-II; Esser, Wyschkon & Ballaschk, 2021, S. 72). Ähnlich argumentieren Lenhard, Lenhard und Schneider (2020) im Manual zur ELFE II (S. 69). Auch hier wird dazu geraten, im Regelfall die Zahl der Schulbesuchsjahre und nicht die aktuelle Klassenstufe bei der Einschätzung der Lesefertigkeiten der Kinder zu verwenden.
 

Variante 1 ist sinnvoll bei häufigem Fehlen und verpasstem Schulstoff

Haben Kinder Klassen wiederholt, weil sie aufgrund von längerfristigen Erkrankungen, Schulschwänzen etc. lange Zeit nicht in der Schule waren, gilt die oben genannte allgemeine Regel nicht. Hier ist es meist sinnvoller und dem Unterrichtsstand des Kindes angemessener, die Normen der aktuell besuchten Klassenstufe heranzuziehen. Es bestünde nach Lenhard, Lenhard und Schneider (2020) auch die Möglichkeit, das in größeren Teilen „verpasste“ Schuljahr anteilig zu verrechnen, wenn das Testverfahren – wie die ELFE II – eine Anpassung an den aktuellen Schuljahresmonat erlaubt.
 

Empfehlungen im Manual müssen immer berücksichtigt werden!

Die genannten Empfehlungen gelten nur dann, wenn im Manual keine expliziten Aussagen zum Umgang mit klassenwiederholenden Kindern getroffen werden. Sollten dort entsprechende Ausführungen enthalten sein, sind diese im Regelfall umzusetzen, weil die Testverfahren entsprechend normiert wurden.
 

Literatur

Esser, G., Wyschkon, A. & Ballaschk, K. (2021). Basisdiagnostik Umschriebener Entwicklungsstörungen im Grundschulalter – Version II (BUEGA-II). Göttingen: Hogrefe.

Lenhard, W., Lenhard, A. & Schneider, W. (2020). Ein Leseverständnistest für Erst- bis Siebtklässler – Version II (ELFE II). Göttingen: Hogrefe.

Remschmidt, H., Schmidt, M. H. & Poustka, F. (Hrsg.) (2017). Multiaxiales Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters nach ICD-10: Mit einem synoptischen Vergleich von ICD-10 und DSM-V. Göttingen: Hogrefe.

Dr. Anne Wyschkon

Dr. Anne Wyschkon ist Diplom-Psychologin sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin. Sie ist Lektorin im Hogrefe Verlag und Schulpsychologin am Leonardo Da Vinci Campus in Nauen.

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