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BUEGA-II: Revision der Basisdiagnostik umschriebener Entwicklungsstörungen

Umschriebene Entwicklungsstörungen (UES), allen voran Sprachstörungen, Lese- und Rechtschreibstörungen sowie Rechenstörungen, haben erhebliche negative Auswirkungen auf die schulische und seelische Entwicklung der Betroffenen. Das Vorhandensein solcher Störungen sollte möglichst frühzeitig diagnostiziert werden, um effektive Maßnahmen zur Behandlung ergreifen zu können. Die BUEGA ist ein Test, der genau zu diesem Zweck entwickelt wurde und nun mit der BUEGA-II in einer Revision mit aktuellen Normen vorliegt.
Dr. Anne Wyschkon & Prof. Dr. Günter Esser beantworten Fragen zu BUEGA-II.

Welche Formen von umschriebenen Entwicklungsstörungen (UES) gibt es?

Entsprechend der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen (ICD-10) werden folgende UES unterschieden:

  • Artikulationsstörungen,
  • Expressive Sprachstörungen (sprachlicher Ausdruck, Grammatik, Wortschatz),
  • Rezeptive Sprachstörungen (Sprachverständnis),
  • Lese- und Rechtschreibstörungen,
  • Isolierte Rechtschreibstörungen,
  • Rechenstörungen,
  • Kombinierte Störungen schulischer Fertigkeiten (Lese- und/oder Rechtschreibstörungen zusammen mit Rechenstörungen),
  • UES der motorischen Funktionen (Fein- und/oder Grobmotorik) sowie
  • Kombinierte UES (z. B. gleichzeitiges Auftreten von Sprachstörungen und Lese-Rechtschreibstörungen).

Nach welchen Kriterien werden UES diagnostiziert?

Die Kriterien der ICD-10 für UES sehen zwischen der allgemeinen Intelligenz des Kindes sowie der deutlich auffälligen Teilleistung eine große Diskrepanz vor. Zusätzlich dürfen keine Intelligenzminderungen, Seh- bzw. Hörbehinderungen, Förderdefizite, emotionale und Verhaltensstörungen oder klar diagnostizierbare neurologische Erkrankungen vorliegen, die den Leistungsausfall begründen.

Wie groß muss die Diskrepanz zwischen einer auffälligen Teilleistung und der Intelligenz sein?

In der Praxis wird zur Diagnose von UES in Anlehnung an die ICD-10-Vorgaben eine doppelte Diskrepanz von 1.5 Standardabweichungen (SD)

  • zwischen der betroffenen Teilleistung und der Intelligenz sowie
  • zwischen der Teilleistung und dem Mittelwert der Altersgruppe bzw. Klassenstufe verwendet.

Um beispielsweise eine Rechenstörung zu diagnostizieren,

  • muss die Rechenleistung des Kindes also bedeutsame Auffälligkeiten zeigen (Ergebnis im Rechentest: T ≤ 35) und 
  • gleichzeitig mindestens 15 T-Wert-Punkte hinter seiner allgemeinen Intelligenz zurückbleiben. Bei einer Rechenleistung, die einem T-Wert von 35 entspricht, muss die allgemeine Intelligenz des Kindes also mindestens bei einem T-Wert von 50 liegen, um eine Rechenstörung zu diagnostizieren.

Für die Diagnostik von UES werden meist separate Intelligenztests, Rechentests, Lesetests, Sprachtests usw. ausgewählt. Was ist das Besondere an der BUEGA-II?

Mit Hilfe der BUEGA-II kann im Grundschulalter innerhalb von 45 bis 60 Minuten das Vorhandensein nahezu aller UES geprüft werden. Ein großer Vorteil der BUEGA-II besteht neben ihrer Ökonomie darin, dass die in Frage stehenden Teilleistungen an der gleichen Stichprobe normiert wurden, so dass Diskrepanzen zwischen den Teilleistungen nicht durch stichprobenbedingte Unterschiede verschiedener Testverfahren verzerrt werden.

Warum ist es sinnvoll, von der BUEGA auf die BUEGA-II umzusteigen?

Testnormen veralten im Laufe der Jahre. Während die BUEGA in den Jahren 2005 und 2006 normiert wurde, verfügt die BUEGA-II über aktuelle Normen aus einer deutlich umfangreicheren Stichprobe.
Neben den in der BUEGA erhobenen Leistungsbereichen Nonverbale Intelligenz, Verbale Intelligenz, Expressive Sprache, Lesen, Rechtschreiben, Rechnen und Aufmerksamkeit ist mit der BUEGA-II die zusätzliche Erhebung der Rezeptiven Sprache möglich.

Wurden die Aufgaben aus der BUEGA für die BUEGA-II überarbeitet?

Ja, es erfolgte eine aktuelle Schwierigkeitsstaffelung der Items, einige Aufgaben mit ungenügender Trennschärfe wurden entfernt.
Darüber hinaus wurden die Lese- und Rechtschreibtests für Kinder der vierten und fünften Klasse um schwierigere Wörter erweitert, um hier nicht nur im unteren, sondern auch im oberen Leistungsbereich gut differenzieren zu können.
Im Zuge der Anwendung der BUEGA bei sehr jungen Schulkindern stellte sich heraus, dass diese aufgrund ihres aktuellen Unterrichtsstandes z. T. Schwierigkeiten im Untertest Aufmerksamkeit hatten, der die Diskrimination der Buchstaben b, d, g, q, h und p erfordert. Daher beinhaltet die BUEGA-II für die 6- und 7-Jährigen nun eine Bilderversion des Untertests, die ganz analog zur Buchstabenversion aufgebaut ist.
Auch optisch ist die BUEGA-II verbessert worden, indem die Untertests Expressive Sprache, Rechtschreiben und Rechnen mit neuen Abbildungen ausgestattet wurden.

Konnten auch bisherige Erfahrungen aus Testungen mit der BUEGA berücksichtigt werden?

Ja, zur Verbesserung der Objektivität der Testdurchführung sind im Protokollbogen Ergänzungen dazu vorgenommen worden, welche Antworten als richtig bewertet werden. Darüber hinaus beinhaltet das Manual nun umfangreiche Hinweise zum Umgang mit schwierigen Testsituationen, die auf den Erfahrungen des langjährigen Einsatzes der BUEGA fußen.

Was sind typische Einsatzbereiche der BUEGA-II?

Die BUEGA-II eignet sich hervorragend als ökonomisches Instrument zur Eingangsdiagnostik in psychotherapeutischen und psychiatrischen Praxen für Kinder und Jugendliche, für die schulpsychologische Beratung und den Einsatz durch geschulte Sonderpädagogen sowie Kinderärzte.
In sehr kurzer Zeit erhält man einen Überblick über den Leistungsstand des Kindes in den für schulische Anforderungen wichtigsten Leistungsbereichen. Auf dieser Grundlage können bei klarer anamnestisch erhobener Ausgangslage (z. B. Verdacht auf UES seitens der Schule, schwache Schulleistungen in umgrenzten Leistungsbereichen bei gleichzeitigem Ausschluss von neurologischen Erkrankungen, ungenügender Förderung, Hör- und Sehschädigungen) sowie bei entsprechend eindeutigem BUEGA-II-Ergebnisprofil bereits UES der Sprache, des Lesens und Rechtschreibens diagnostiziert werden.

Kann auch eine UES des Rechnens diagnostiziert werden?

Im Unterschied zu den eher eindimensionalen Konstrukten Lesen und Rechtschreiben ist das Rechnen deutlich vielschichtiger. In der BUEGA-II wird das Rechnen auf einem sehr komplexen Niveau erfasst: Dem Kind werden mündlich Textaufgaben gestellt, die zur Entlastung des Arbeitsgedächtnisses durch Bildvorlagen ergänzt werden. Die Leistung des Kindes besteht darin, die Aufgabenstellung zu erfassen, diese in eine Zifferngleichung zu überführen und dann korrekt zu berechnen. Gelingt dies, kann eine Rechenstörung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Eine wichtige Ausnahme stellen Kinder dar, die zwar richtig, aber extrem langsam rechnen (z. B. aufgrund mangelnder Automatisierung und umständlichem Fingerzählen). Diese würden in der BUEGA-II wegen der nicht vorhandenen Zeitbegrenzung im Untertest Rechnen u. U. noch durchschnittliche Ergebnisse erreichen, in der Schule aber trotzdem große Schwierigkeiten im Fach Mathematik aufweisen. Hier ist die Diagnose einer UES des Rechnens über einen zeitbegrenzten Rechentest zu sichern.
Schwache Ergebnisse im Untertest Rechnen der BUEGA-II könnten zum einen daraus resultieren, dass tatsächlich eine Rechenstörung vorliegt, zum anderen auch daher, dass das Kind ungenügende Fähigkeiten aufweist, die verbal vorgegebenen Aufgaben zu verstehen. Dies sollte in einem zusätzlichen Rechentest geprüft werden, der neben Textaufgaben insbesondere Items in Form von Zifferngleichungen enthält und zudem die Zeit für die Aufgabenlösung erfasst.
Hinweise auf Schwierigkeiten des Sprachverständnisses gibt zudem der neu entwickelte Untertest Rezeptive Sprache

Wie funktioniert der neue Untertest Rezeptive Sprache?

Der Untertest Rezeptive Sprache besteht aus zwei Teilen:

  • den Handlungsaufgaben und
  • den Bilderitems.

Im Handlungsteil werden vor das Kind konkrete Gegenstände gelegt, mit denen es vom Testleiter vorgesprochene Handlungsanweisungen durchführen soll. Bei den Bilderaufgaben spricht der Testleiter einen Satz vor und zeigt dem Kind vier Bilder dazu. Das Kind soll dann auf das Bild deuten, welches den vorgesprochenen Satz exakt illustriert.
Alle Kinder bearbeiten die Handlungsaufgaben. Die Bilderaufgaben sind nur dann vorzugeben, wenn die Kinder eine der ersten drei Handlungsaufgaben nicht lösen können, also deutliche Schwierigkeiten im Sprachverständnis zeigen.

Was ist bei der Interpretation des Untertests Rezeptive Sprache zu bedenken?

Neben dem im Zentrum stehenden Sprachverständnis üben auch die Aufmerksamkeit des Kindes, seine Arbeitsgedächtnisleistung und die Impulsivität bei der Aufgabenlösung einen Einfluss auf die erbrachte Leistung aus.

Kann man mit der BUEGA-II auch eine Intelligenzminderung feststellen?

Erreicht ein Kind in (nahezu) allen Untertests der BUEGA-II sehr niedrige Leistungen, legt dies den Verdacht auf das Vorliegen einer unterdurchschnittlichen Intelligenz bzw. einer geistigen Behinderung nahe. Um eine solche Diagnose zu sichern, ist die alleinige Durchführung der BUEGA-II keinesfalls ausreichend. Hierfür muss zusätzlich eine ausführliche Anamneseerhebung erfolgen. Zudem sind Zeugnisse bzw. Entwicklungsberichte einzusehen, die Durchführung eines ausführlichen standardisierten Intelligenztests zu veranlassen und Beobachtungen des Kindes in strukturierten Lernsituationen vorzunehmen. Darüber hinaus muss eine Verfälschung der Testergebnisse durch übermäßige Ängstlichkeit des Kindes oder verweigerndes bzw. stark impulsives Verhalten ausgeschlossen werden.

Kann mit der BUEGA-II eine Aufmerksamkeitsstörung diagnostiziert werden?

Allein auf der Grundlage der Ergebnisse eines Aufmerksamkeitstests kann die Diagnose einer Aufmerksamkeitsstörung grundsätzlich nicht gestellt werden. Das trifft auch für den Untertest Aufmerksamkeit der BUEGA-II zu. Dieser kann lediglich einen Hinweis auf mögliche Schwierigkeiten in der Aufmerksamkeitssteuerung geben. Zur Diagnosestellung sind zusätzlich eine ausführliche Anamnese, standardisierte Befragungen von Eltern und Lehrkräften, Verhaltensbeobachtungen in Anforderungssituationen und – wenn möglich - ausführliche Schulbeobachtungen nötig.

Seminarempfehlung

Fortbildungen zur BUEGA-II

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  • 07. May 2024 , Göttingen (Deutschland)
  • 17. Oct 2024 , Potsdam (Deutschland)
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Das sagt der Dorsch zu:

Entwicklungsstörungen, umschriebene (= u. E.s.) [engl. specific developmental disorders], [KLI], zeichnen sich durch eine gestörte E. in einer spezif. E.dimension aus. Dazu zählen insbes. die Sprache und das Sprechen, die Motorik sowie schulische Fertigkeiten (Lesen, Schreiben und Rechnen). Die Leistungen der Kinder weichen in dem betroffenen E.bereich erheblich vom Altersdurchschnitt ab und sind ursächlich nicht auf eine allg. Intelligenzminderung, mangelnde häusliche oder schulische Lernmöglichkeiten sowie sensorische oder neurologische Auffälligkeiten zurückzuführen. ...

 

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